Die Leistungen für eine Psychotherapie werden von mir privatärztlich abgerechnet, dabei bin ich an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gebunden. Für eine Einzelsitzung (Dauer 50 Minuten) lege ich die Ziffer 870 der GOÄ im 3,5-fachen Satz zugrunde, dies entspricht derzeit insgesamt 153,02 €. Es kann sein, dass manche private Kassen hiervon nur den 2,3-fachen Satz (100,56€) erstatten, so dass Sie die Differenz (52,46 €) jeweils selbst tragen müssten. Bei einem Erstgespräch fällt zusätzlich noch die Gebühr für die Erstuntersuchung an (Ziff. 801, entsprechend 33,51 € im 2,3-fachen Satz). Diese Kosten werden üblicherweise von den privaten Krankenkassen übernommen.

Selbstverständlich biete ich Behandlungen auch für gesetzlich Krankenversicherte an. Hierzu ist es allerdings erforderlich, dass Sie die Übernahme der Therapiekosten bei einem Privattherapeuten vorab über das sog. Erstattungsverfahren bei ihrer Kasse beantragen. Gerne sende ich Ihnen weitere Informationen zu, wenn Sie mehr darüber erfahren möchten.

Psychologische Beratung außerhalb einer Therapie, Coaching sowie Paar- und Familientherapien werden in Deutschland nicht von den Krankenkassen übernommen. Diese können Sie daher nur als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die Kosten richten sich auch hier nach der Gebührenordnung für privatärztliche Leistungen (GOÄ).

Paar- und Familiengespräche führe ich üblicherweise in einem gemeinsamen Setting zusammen mit meiner Kollegin Frau Dipl. Soz. Mona Weber durch (www.therapie.de/profil/mona.weber). Hierzu bieten wir Termine montags Nachmittag an (z.B. 17 Uhr oder 18 Uhr). Aus organisatorischen Gründen finden diese Termine aktuell in den Praxisräumen meiner Kollegin in Hofheim statt (www.ipsg-hofheim.de/praxen/). Die Kosten berechnen wir auf Selbstzahlerbasis gemäß einer Doppelstunde Einzeltherapie im 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), dies entspricht nach der aktuellen Fassung der GOÄ 306,04 € je Sitzung. Die Dauer einer Sitzung umfasst in der Regel ca. 90 Minuten.